Gesetzliche Zuzahlung
08.10.2026
Ab sofort erheben wir die gesetzliche Zuzahlung beim ersten Termin der jeweiligen Verordnung.
Dafür benötigen wir die Verordnung spätestens zwei Werktage vor dem ersten Behandlungstermin.
08.10.2026
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Dafür benötigen wir die Verordnung spätestens zwei Werktage vor dem ersten Behandlungstermin.
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